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Geschichte

Verein zur Förderung der Bewährungshilfe – Duisburg e. V.


Wie aus der ersten Ausgabe der Zeitschrift "Bewährungshilfe" hervorgeht, ist der Begriff "Strafaussetzung zur Bewährung" nicht neu. Er geht bereits in das Jahr 1831 zurück, wo ein amerikanischer Richter erstmalig junge Rechtsbrecher unter die Aufsicht eines Sheriffs stellte, um so die förmliche Verurteilung zu vermeiden. Insbesondere die angelsächsischen Länder machten im vergangenen Jahrhundert ihre ersten Erfahrungen mit Strafaussetzungen zur Bewährung, wobei erfahrene Persönlichkeiten ausgewählt wurden, deren Aufgabe es war, jugendlichen Rechts­brechern außerhalb eines Strafvollzuges neue Verhaltensnormen zu vermitteln, um sie so als intakte Mitglieder der Gesellschaft zurückzugewinnen.

In Deutschland war bereits durch das Jugendgerichtsgesetz vom 16.02.1923 ganz allgemein die Möglichkeit der Strafaussetzung auf Probe geschaffen worden. Im darauffolgenden Reichsjugend­gerichtsgesetz vom 06.11.1943 wurde diese Möglichkeit jedoch wieder aufgegeben.